Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NexLight Werbezentrum Düsseldorf Stand: Juli 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen NexLight Werbezentrum Düsseldorf und dem Auftraggeber. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme des Angebots oder den Beginn der Auftragsausführung zustande.

§3 Leistungen

NexLight übernimmt Beratung, Planung, Angebotserstellung, Projektkoordination und die kaufmännische Abwicklung. Herstellung, Lieferung, Montage einschließlich der erforderlichen Anschlussarbeiten können durch von NexLight beauftragte qualifizierte Fachunternehmen oder sonstige geeignete Dritte erfolgen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt ausschließlich NexLight.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§5 Liefer- und Ausführungsfristen

Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Materialengpässe, Produktionszeiten, Witterung, höhere Gewalt oder sonstige nicht von NexLight zu vertretende Umstände verlängern die Fristen angemessen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

§6 Montagevoraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Montageflächen zugänglich sind sowie notwendige Stromanschlüsse, Zufahrten, Parkmöglichkeiten und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Können Arbeiten aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, dürfen hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet werden.

§7 Genehmigungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, obliegt die Einholung erforderlicher Genehmigungen dem Auftraggeber. NexLight haftet nicht für Folgen fehlender Genehmigungen.

§8 Haftung

NexLight haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Produktionsbedingte geringfügige Farb-, Material-, Maß- oder LED-Toleranzen sowie übliche Alterungserscheinungen stellen keinen Mangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

§10 Abnahme

Nach Fertigstellung und Anzeige der Fertigstellung ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer möglichst innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

§11 Änderungen und Stornierung

Nach Freigabe und Produktionsbeginn können Änderungen Mehrkosten verursachen. Im Falle einer Stornierung können bereits entstandene, nachweisbare Kosten sowie gesetzlich zulässige Ansprüche geltend gemacht werden.

§12 Renderings und Visualisierungen

Renderings, Skizzen und Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farben, Perspektiven, Lichtwirkung, Materialien oder Proportionen stellen keinen Mangel dar.

§13 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NexLight. Gesetzliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bleiben vorbehalten.

§14 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung bereitgestellter Logos, Bilder und sonstiger Inhalte berechtigt zu sein. Für daraus resultierende Rechtsverletzungen haftet der Auftraggeber.

§15 Referenzfotos

NexLight ist berechtigt, Fotos der fertiggestellten Werbeanlage zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine berechtigten Interessen oder gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§16 Elektrischer Anschluss

Der elektrische Anschluss hat fachgerecht und normgerecht zu erfolgen. Für Schäden aufgrund unsachgemäßer oder nicht normgerechter Elektroinstallationen übernimmt NexLight keine Haftung, soweit diese nicht von den von NexLight beauftragten Fachunternehmen verursacht wurden.

§17 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.